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Zuständigkeitswechsel im Waffen- und Sprengstoffrecht
Zuständigkeitswechsel im Waffen- und Sprengstoffrecht

Zuständigkeitswechsel im Waffen- und Sprengstoffrecht

Zum 1. Januar 2024 ändern sich die Zuständigkeiten im Waffenrecht: Die Zuständigkeit in Niedersachsen wechselt auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Daher können Ein- und Austragungen in vorhandene Waffenbesitzkarten in der Waffenbehörde Garbsen (Ordnungsabteilung der Stadt Garbsen) nur noch bis einschließlich Mittwoch, 6. Dezember 2023 vorgenommen werden.
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