

Wahlschein nicht angekommen – was tun?
Wer schon vor einigen Tagen Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl beantragt hat, seinen Wahlschein aber nicht erhalten hat, hat jetzt die Möglichkeit, einen Ersatz-Wahlschein zu erhalten. „Wahlberechtigte, denen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder die ihn verloren haben, können bis zum 22. Februar um 12 Uhr, einen neuen Wahlschein beantragen. Dafür ist eine glaubhafte Versicherung erforderlich“, sagt Wahlleiter Michael Nack.