Laub nicht in die Gosse kehren
Wenn die Bäume im Herbst ihr Laub verlieren, ist es Aufgabe der Anlieger, den Laubabfall zu entsorgen. Die Stadt Garbsen weist ausdrücklich darauf hin, dass es einen Verstoß gegen Paragraf 4 der städtischen Straßenreinigungsverordnung darstellt, Laub in die Gosse oder auf den Gehweg zu kehren.