Lärmaktionsplan: Bürger können Hinweise geben
Verkehrslärm stellt für Bürgerinnen und Bürger eine große Beeinträchtigung dar. Vor allem entlang der Hauptverkehrsstraßen und der Autobahn entstehen für Anwohnerinnen und Anwohner Lärmbelastungen. Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde ein europaweit rechtlicher Rahmen geschaffen, um eine Bestandserfassung der Lärmbelastung durchzuführen – die sogenannte Lärmkartierung – und geeignete Lärmminderungsmaßnahmen zu identifizieren (Lärmaktionsplanung). Unter Umgebungslärm fällt dabei neben dem Straßenverkehrslärm grundsätzlich auch Schienenverkehrslärm, gewerblicher Lärm und Lärm von Flughäfen.