

Böllern ist nur am 31. Dezember erlaubt
Damit der Rutsch in das neue Jahr nicht mit einer bösen Überraschung beginnt, weist die Stadt Garbsen auf den verantwortungsvollen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen hin. Es gilt, Schäden oder Belästigungen für die Feuerwerker und von Dritten zu vermeiden. Jede Person, die einen Feuerwerkskörper zündet, haftet privatrechtlich für den daraus entstandenen Schaden.